31. DNA und biometrisch erkennungsdienstliche Daten Das vom Beschuldigten erstellte DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________, pag. 251) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Jahren zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB/Art. 261 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. c und h des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen [DNA-Profil-Gesetz; SR 363]). 61 IX. Dispositiv