In erster Instanz Für das erstinstanzliche Verfahren macht die amtliche Vertretung der Privatklägerin, Rechtsanwältin E.________, mit Kostennote vom 30. Mai 2023 ein amtliches Honorar von CHF 11'899.25 geltend. Dieses setzt sich zusammen aus einem Zeitaufwand von 53.25 Stunden à CHF 200.00, ausmachend CHF 10'650.00, Auslagen von CHF 398.50 (Kopien, Porto, Telefon) und einer Mehrwertsteuer von CHF 850.75. Dieser Aufwand wurde von der Vorinstanz als angemessen erachtet. Gesamthaft bestimmte die Vorinstanz die amtliche Entschädigung von Rechtsanwältin E.________ auf CHF 11'899.25 (inkl. Auslagen und MWSt).