Die Kammer erachtet sodann die geltend gemachten Übersetzungskosten von insgesamt CHF 2'000.00 als übersetzt. Die Kammer kürzt diese auf CHF 1'000.00, wobei rund 2/3 bis Dezember 2023, ausmachend CHF 665.00 und 1/3 ab Januar 2024, ausmachend CHF 335.00, berücksichtigt werden. Dies entspricht dem von der Verteidigung eigens angewendeten Verteilschlüssel der Übersetzungskosten gemäss Kostennote vom 26. August