________ nicht mehr an der Berufungsverhandlung teilnahm, weit übersetzt. Die Kostennote wird daher pauschal auf 20 Stunden gekürzt, wobei 10 Stunden für die Betreuung des amtlichen Mandats bis zum 31. Dezember 2023 und 10 Stunden ab dem 1. Januar 2024 veranschlagt und als angemessen erachtet werden. Zusätzlich zu entschädigen sind die notwendigen Auslagen (Art. 2 PKV), wobei praxisgemäss eine Auslagenpauschale von 3 %, ausmachend CHF 120.00 (3 % von CHF 4'000.00) anzunehmen ist.