In oberer Instanz Rechtsanwalt B.________ hat für den Beschuldigten oberinstanzlich die Berufung erklärt und einen Beweisantrag gestellt, bevor das amtliche Mandat kurz vor der Berufungsverhandlung sistiert und der Beschuldigte fortan wunschgemäss durch Rechtsanwalt C.________ privat verteidigt wurde. Rechtsanwalt B.________ machte mit Kostennote vom 26. August 2024 ein amtliches Honorar von CHF 12'022.35 geltend (pag.