Zu addieren sind CHF 400.00 für die Prüfung der Verlängerung der Sicherheitshaft durch die Verfahrensleitung (amtliche Akten SK 23 505, pag. 17 ff.) und das Honorar des Gutachters für die Teilnahme an der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung (inkl. Vorbereitungszeit) in der Höhe von CHF 242.00 (pag. 994 f.). Die gesamten oberinstanzlichen Kosten betragen damit CHF 6'642.00 und werden dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt.