426 Abs. 1 StPO). Die Vorinstanz bestimmte die Verfahrenskosten auf total CHF 23'094.30 (sich zusammensetzend aus CHF 7'900.00 Gebühren Staatsanwaltschaft, CHF 4'094.30 Auslagen Staatsanwaltschaft, CHF 1'200.00 Gebühr Auftritt Staatsanwaltschaft, CHF 400.00 Gebühren Anordnung Sicherheitshaft und CHF 9'500.00 Gerichtsgebühren) und auferlegte dem Beschuldigten davon 3/4 infolge der Schuldsprüche. Den auf die Freisprüche entfallenden Viertel auferlegte sie dem Kanton Bern. Der Beschuldigte wird vorliegend wie in erster Instanz schuldig gesprochen.