zu einer Freiheitsstrafe von 9 ¾ Jahren – Genugtuung CHF 30'000.00). Die von der Vorinstanz ausgesprochene Genugtuung in der Höhe von CHF 25'000.00 ist damit zu bestätigen. Für den Zinsenlauf wird im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auf den Tatzeitpunkt, den 9. November 2022, abgestellt. 27. Fazit Zivilpunkt Der Beschuldigte ist zur Bezahlung einer Genugtuung von insgesamt CHF 25'000.00 zzgl. 5 % Zins seit dem 9. November 2022 an die Privatklägerin zu verurteilen. Für den Zivilpunkt werden oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. VII. Kosten und Entschädigung