Täter verurteilt wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 8 ½ Jahren – Genugtuung von CHF 35'000.00; vgl. auch Urteil SK 20 142 des Obergerichts des Kantons Bern vom 17. Mai 2021: Mann versetzt seiner Ehefrau zunächst zwei Hammerschläge gegen den Kopf, darauf behändigt er sich des Brotmessers und sticht vier- bis fünfmal auf sie ein, zum Schluss würgt er das Opfer während drei bis vier Minuten – keine Lebensgefahr, Narbenbildung an exponierten Stellen, verminderte Sensibilität im Bereich des Nackens und des Daumens der linken Hand – Täter verurteilt wegen versuchter vorsätzlicher Tötung