Der Beschuldigte habe der Privatklägerin unbestrittenermassen eine grosse Narbe mitten im Gesicht zugefügt. Der Tod und mithin Erfolgseintritt sei jedoch weit entfernt gewesen. Die Wunde sei gut abgeheilt. Die körperliche Behandlung der Privatklägerin sei zwar noch nicht ganz, die psychologische hingegen abgeschlossen. Eine Ausgangsgenugtuung von CHF 20'000.00 für den Vorfall sei angemessen. Diese sei aufgrund des Tötungsversuchs in der eigenen Wohnung, dem eigentlich sicheren Raum, um CHF 3'000.00 sowie wegen der bleibenden Narbe an prominenter Stelle um CHF 2'000.00 zu erhöhen.