, S. 6021). Das Bundesgericht hat hierzu festgehalten, dass die Rechtsfolge, das heisst die Dauer der Landesverweisung, aufgrund des Verschuldens und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu bestimmen sei (BGer 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.4). 23.2 Dauer in concreto Die Vorinstanz bestimmte die Dauer der angeordneten Landesverweisung vorliegend auf 8 Jahre (pag. 609). Diese Dauer erscheint angesichts der verhängten Freiheitsstrafe für das begangene Katalogdelikt (versuchte vorsätzliche Tötung) gerechtfertigt. Der Beschuldigte wollte ein Menschenleben auslöschen.