Eine Rückführung ist aber auch bei diesen bis auf weiteres nicht möglich (www.sem.admin.ch/sem/home/asyl/afghanistan, zuletzt besucht am 20. Juni 2025). In concreto hat das SEM im Bericht vom 7. August 2024 festgehalten, dass sich die Sicherheitslage in der Provinz Daikundi nicht abschliessend einschätzen lasse (pag. 899). In seinem früheren Bericht vom 17. Mai 2023 hielt das SEM sodann – unter Hinweis auf BGer 6B_1130/2021 vom 25. Oktober 2021 E. 5.3 – fest, dass sich nicht mit hinreichender Sicherheit prognostizieren lasse, wie sich die Lage in Afghanistan in absehbarer Zeit entwickeln werde.