Hinsichtlich der allgemeinen Situation in Afghanistan ist schliesslich festzuhalten, dass das SEM Wegweisungsvollzüge nach Afghanistan aufgrund der Entwicklungen im Land nach wie vor bis auf weiteres sistiert hat. Für Personen, bei denen ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Rückführung besteht (z.B. schwer straffällige Personen) werden die Vollzugshandlungen jedoch vorsorglich weitergeführt. Eine Rückführung ist aber auch bei diesen bis auf weiteres nicht möglich (www.sem.admin.ch/sem/home/asyl/afghanistan, zuletzt besucht am 20. Juni 2025).