Er wird dafür zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Bei Eintritt des vom Beschuldigten gewünschten Erfolges wäre die Privatklägerin einen fürchterlichen Tod gestorben. Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass die Privatklägerin überlebt hat. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte sich auch der Drohung, mehrfach begangen, schuldig gemacht hat, er den Behörden bereits aufgrund mehrerer Vorfälle häuslicher Gewalt bekannt war und selbst Interventionsmassnahmen seitens der Behörden (Täteransprache) nichts an seinem Verhaltensmuster geändert haben.