47 intakt erscheint. In Afghanistan hat der Beschuldigte als Hirte, im Iran im Landwirtschaftsbereich gearbeitet (pag. 174 Z. 63 ff.). Trotz mangelnder Schul- und Ausbildung dürfte es ihm erneut gelingen, in Afghanistan – insb. in seinen früheren Tätigkeitsfeldern – beruflich Fuss zu fassen. Für seine berufliche Integration dürften ausserdem auch die nunmehr zwei Jahre Arbeitserfahrung bei der Firma M.________ AG hilfreich sein.