Es finden derzeit zwar ebenfalls keine Gefängnisbesuche statt. Die Tochter scheint einer Beziehung zum Vater jedoch nicht abgeneigt (vgl. hierzu bspw. die Aussage der Privatklägerin, wonach sich die Tochter Sorgen um ihren Vater mache, da er alleine im Gefängnis sitze, pag. 946 Z. 38 ff.) und auch der Beschuldigte ist sichtlich darum bemüht, einen Kontakt zu seiner Tochter herzustellen. Davon zeugen u.a. ein Brief und die Zeichnungen des Beschuldigten, die er seiner Tochter zu ihrem Geburtstag zukommen liess (pag.