Der Beschuldigte trat somit bereits vor der Eröffnung des vorliegenden Verfahrens mehrfach strafrechtlich in Erscheinung. Er bekundete offensichtlich Mühe, sich von seinen traditionellen Wertvorstellungen zu verabschieden und sich entsprechend der hiesigen Rechtsordnung zu verhalten. Nach dem Gesagten kann festgehalten werden, dass sowohl die wirtschaftliche als auch die soziale und gesellschaftliche Integration als höchstens durchschnittlich zu werten sind. 22.2.2 Familiäre Bindungen Der Beschuldigte ist verheiratet und hat zwei minderjährige Kinder (geb. 2009 und 2014).