Besonders intensive, über eine normale Integration hinausgehende, private Beziehungen sind jedoch aufgrund der Aktenlage keine ersichtlich. Von einer tiefgreifenden gesellschaftlichen Verwurzelung des Beschuldigten kann deshalb noch nicht ausgegangen werden. Im Strafvollzug verhält sich der Beschuldigte bisher vorbildlich. Er wird als freundlich mit anständigem Verhalten dem Personal gegenüber, gut integriert sowie den Mitinsassen gegenüber korrekt beschrieben. Das Regionalgefängnis G.________ musste sich mit ihm bisher nicht disziplinarisch befassen (pag.