Der Beschuldigte ist somit seit rund 9 Jahren in der Schweiz, wobei zu beachten ist, dass er sich seit dem 11. November 2022 in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft befindet. Aus dem Gesagten geht hervor, dass sich der Beschuldigte unbestrittenermassen seit einiger Zeit in der Schweiz aufhält, seine prägende Kin- der- und Jugendzeit jedoch in Afghanistan sowie im Iran verbrachte. Die blosse Anwesenheitsdauer des Beschuldigten in der Schweiz spricht der Anordnung einer Landesverweisung damit nicht entgegen. Der Beschuldigte spricht Dari (Persisch) und ein wenig Deutsch (pag. 168 Z. 62).