Er reiste damals zusammen mit seiner Ehefrau, der Privatklägerin, und den beiden gemeinsamen Kindern in die Schweiz ein (pag. 468 ff.; 892 f.). Gemäss eigenen Angaben ist er in Afghanistan aufgewachsen und lebte dort bis zum 14. Lebensjahr, bevor er für mehrere Jahre in den Iran zog (pag. 158; 173 Z. 40 ff.). Abgesehen von einer kurzen zeitweiligen Rückkehr nach Afghanistan lebte der Beschuldigte bis zu seiner Einreise in die Schweiz gemeinsam mit seiner Ehefrau im Iran (pag. 173 Z. 40 f.; 174 Z. 50 ff.). Mitsamt der Abweisung des Asylgesuchs wurde auch die Wegweisung des Beschuldigten verfügt.