] und Sicherheitshaft vom 3. April 2023 bis 29. August 2024 [515 Tage; pag. 373, 723 und amtliche Akten SK 23 505, pag. 17 ff.]) an die Strafe angerechnet. Für die Drohungen wird eine Strafe von 100 Tagessätzen Geldstrafe à CHF 10.00, ausmachend CHF 1'000.00, festgesetzt, bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von 2 Jahren. 40 V. Landesverweisung