19. Konkrete Strafe und Anrechnung provisorische Haft Die Kammer erachtet für die versuchte vorsätzliche Tötung eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren als angemessen. Aufgrund des Verschlechterungsverbots bleibt es aber bei 6 Jahren. Die bis zum Urteilszeitpunkt aufgelaufene Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft wird in Anwendung von Art. 51 StGB im Umfang von 660 Tagen (2 Tage Polizeihaft am 9./10. November 2022 [pag. 3 ff.], Untersuchungshaft vom 11. November 2022 bis 2. April 2023 [143 Tage; pag. 27 ff. und 49 ff.] und Sicherheitshaft vom 3. April 2023 bis 29. August 2024 [515 Tage; pag.