893). Der Beschuldigte lebt seit dem 28. März 2023 gerichtlich getrennt, war zum Urteilszeitpunkt jedoch noch immer mit der Privatklägerin verheiratet. Gemeinsam mit der Privatklägerin hat der Beschuldigte zwei Kinder, geb. am 12. April 2009 und 14. Februar 2014 (pag. 892 f.). Aus dem Strafregisterauszug vom 9. August 2024 ergeben sich sodann keine einschlägigen Vorstrafen oder hängige Verfahren. Das daraus hervorgehende Verfahren wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern i.S. des Strafverkehrsgesetzes, geführt durch die Regionale Staatsan-