Indem er bereit war, die Mutter seiner Kinder umzubringen, welche in den Nebenräumen der Wohnung schliefen, handelte er besonders rücksichtslos. Die Tat wäre ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Der Beschuldigte hätte in seinem Wutausbruch, insbesondere nach dem Wurf mit dem Hula-Hoop-Reifen nach der Privatklägerin und nachdem dieser in Einzelteile zerbrochen war ohne Weiteres zur Räson kommen können. Er hätte zudem den Willen seiner Frau, nichts sexuelles zu wollen, respektieren können.