15.2 Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich, bekundete er doch begleitend mehrfach, was er mit seinen Handlungen erreichen wollte (u.a. sie müsse einfach sterben, diese Nacht werde ihre letzte sein, sie dürfe nicht mehr leben und er werde sie umbringen, pag. 948 Z. 42 ff. und 949 Z. 1 ff.). Die Beweggründe des Beschuldigten waren sexueller, patriarchalischer, herrschaftssüchtiger und damit rein egoistischer Natur. Indem er bereit war, die Mutter seiner Kinder umzubringen, welche in den Nebenräumen der Wohnung schliefen, handelte er besonders rücksichtslos.