Der Beschuldigte hat in einem dynamischen Geschehen gegen die gerade erst erwachte Privatklägerin getreten, ist auf ihren Rücken gesessen, hat sie gewürgt und sodann an den Haaren ihren Kopf nach hinten gerissen. Daraufhin hat er mit einer krassen Heftigkeit mehrmals mit einem Segment eines Hula-Hoop-Rings gegen ihren Kopf (Stirnregion) gestochen/geschlagen und fügte ihr dadurch massive – wenn auch objektiv nicht lebensgefährliche – Verletzungen im Gesicht zu (es kam u.a. zum Zerreissen der Gesichtshaut, so dass diese im Stirnbereich in einem Lappen herunterhing sowie zum Brechen der Nase), insbesondere auch in Augennähe.