12. Anwendbares Recht Die hier zu beurteilenden Taten ereigneten sich nach Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des StGB am 1. Januar 2018. Es ist somit geltendes Recht anzuwenden. 34 13. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Für die allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 79 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 698 ff.).