11.2 Subsumtion Dem Beweisergebnis zufolge drohte der Beschuldigte zwischen ca. 2018 und dem 8./9. November 2022 der Privatklägerin, er werde sie umbringen, dafür sorgen, dass sie nie wieder ein ruhiges Leben haben werde und etwas machen, so dass sie nie wieder ihre Gesundheit zurückbekommen werde. Er drohte der Privatklägerin somit mehrfach mit strafbaren Handlungen gegen ihre körperliche und geistige Integrität und stellte ihr schwere Nachteile für Leib und Leben sowie hinsichtlich ihres Sicherheitsgefühls in Aussicht.