11. Drohung 11.1 Tatbestand von Art. 180 StGB Für die rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand der Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB sowie zum Wegfall des Strafantragserfordernisses in vorliegender Konstellation (Verfolgung von Amtes wegen bei Drohungen gegen den Ehegatten währen der Ehe) nach Art. 180 Abs. 1 Bst. a StGB kann auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 24 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 697 f.). Zu ergänzen bzw. präzisieren bleibt zum objektiven Tatbestand Folgendes: Art.