Zu erwähnen bleibe jedoch, dass es bei Gewalteinwirkungen gegen den Kopf zu potentiell lebensbedrohlichen Verletzungen, wie etwa Blutungen im Schädelinneren, kommen kann. Ebenso könne es bei derart offenen Hautverletzungen im Gesicht ohne antibiotische Therapie zu potentiell lebensbedrohlichen Infektionen kommen (pag. 155).