Hals, Armen (betont an den Fingern) und Beinen. Die Privatklägerin erlitt zudem einen Nasenbeinbruch (pag. 152 ff.). Die zugefügten Verletzungen heilten unter Narbenbildung gut ab. Dem rechtsmedizinischen Gutachten zur körperlichen Untersuchung vom 19. Januar 2023 ist zu entnehmen, dass keine Anhaltspunkte für eine akute Lebensgefahr der Privatklägerin bestanden. Zu erwähnen bleibe jedoch, dass es bei Gewalteinwirkungen gegen den Kopf zu potentiell lebensbedrohlichen Verletzungen, wie etwa Blutungen im Schädelinneren, kommen kann.