Zu guter Letzt ist festzuhalten, dass die hier angeklagten, geprüften und erstellten Drohungen im Zeitraum vor dem eigentlichen Tötungsdelikt in den frühen Morgenstunden vom 9. November 2022 stattfanden und somit zusätzlich zu den dort ebenfalls noch ausgesprochenen Todesdrohungen hinzutreten. Die anlässlich der Tatnacht ausgesprochenen und ebenfalls erstellten Drohungen sind bereits im Tötungsversuch aufgegangen.