Dies zeigt sich insbesondere daran, dass er in Bezug auf den Vorfall vom 8./9. November 2022 und auch in Bezug auf den Vorfall in Genf zugab, dass er nicht wirklich gesehen habe, was passiert sei. Er belastet seinen Vater nicht unnötig schwer, was zu erwarten gewesen wäre, wenn die Privatklägerin im Vorfeld der durchgeführten Einvernahme entsprechenden Einfluss genommen hätte. Nach dem Gesagten erscheint klar, dass der Beschuldigte eine andere Auffassung von seiner Rolle als Oberhaupt der Familie und der Rolle der Frau in der Ehe zu haben scheint, als dies mit dem Schweizer Rechtssystem vereinbar ist. Die Kammer erachtet die Drohungen des Beschuldigten folglich als erstellt.