StGB eingestellt (vgl. Vorakten O 20 10492, Eröffnungsverfügung vom 20. Oktober 2020 der Staatsanwaltschaft Region Oberland und Einstellungsverfügung vom 28. Juni 2021). Sowohl am 23. Juli 2020 als auch am 18. August 2021 kontaktierte die Privatklägerin aufgrund von häuslicher Gewalt die Polizei, wobei diese beide Male zum Domizil der Familie ausrücken musste (pag. 94 ff.; 97 ff.). Beispielhaft für die damals schwierige Situation zwischen den beiden Ehegatten zeigt sich der im Meldeformular «Häusliche Gewalt» vom 23. Juli 2020 festgehaltene Sachverhalt: «Frau D.________ meldete via REZ Süd, wonach sie Probleme mit ihrem Ehemann habe. Vor dem Domizil wurde Frau D.________ angetroffen.