Demgegenüber stehen die stringenten Aussagen der Privatklägerin. Im Ergebnis ist wie schon in Bezug auf das Tötungsdelikt auch hier der Privatklägerin Glauben zu schenken. Ihre Angaben fügen sich zudem in das Bild, welches sich durch die zahlreichen polizeilichen Interventionen in der Familie abzeichnet. Im Jahr 2020 wurde ein Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Beschimpfung, Nötigung und Tätlichkeiten eröffnet, später auf Antrag der Privatklägerin sistiert und am 28. Juni 2021 in Anwendung von Art. 55a StGB eingestellt (vgl. Vorakten O 20 10492, Eröffnungsverfügung vom 20. Oktober 2020 der Staatsanwaltschaft Region Oberland und Einstellungsverfügung vom 28. Juni 2021).