951 Z. 6 ff.). Der Beschuldigte hielt oberinstanzlich an seiner Darstellung fest, wonach er seiner Frau nach einem Motorradausflug nur gesagt haben wolle, dass sie auf ihre Gesundheit achten soll. Sie habe dann gesagt «ja A.________ schlag mich doch». Er sei daraufhin aufgestanden und habe den Raum verlassen. Am vorherigen Tag habe sie erzählt, dass sie in K.________ mit dem Motorrad umgekippt sei und einen Unfall gehabt habe (pag. 966 Z. 15 ff.). Eine Drohung gegenüber der Privatklägerin ausgesprochen zu haben, bestritt er vollumfänglich (pag. 966 Z. 8 ff.).