Sie habe auch ihre Gefühle beschreiben können. Auf die Frage, warum er sie bedroht habe, habe die Privatklägerin geantwortet, sie habe ihm mehrmals gesagt, dass sie nicht mehr mit ihm schlafen wolle, weil er ihr gegenüber einen schlechten Umgang pflege. Sie habe ihm auch gesagt, sie möge ihn nicht mehr und wolle nur noch mit den Kindern wohnen. Damit würden sich die Äusserungen