Dieser Tatvorwurf wird vom Beschuldigten vollumfänglich bestritten. 9.2 Beweismittel Die objektiven und subjektiven Beweismittel wurden von der Vorinstanz treffend zusammengefasst. Darauf wird vollumfänglich verwiesen (pag. 689). Was die oberinstanzlich neu erhobenen Beweismittel betrifft, nämlich die Einvernahme.n des Beschuldigten (pag. 955 ff.) und der Privatklägerin (pag. 944 ff.) anlässlich der Berufungsverhandlung vom 28. August 2024, wird auf eine vollständige Wiedergabe an dieser Stelle verzichtet. Ausführungen dazu folgen, soweit nötig, direkt im Rahmen der Beweiswürdigung.