361 ff.) werden dem Beschuldigten weiter folgende Tathandlungen vorgeworfen: 3. Drohung, mehrfach begangen in der Zeit von ca. 2018 bis 8./9. November 2022 in G.________ zN seiner Ehefrau D.________, indem er immer wieder damit drohte, - sie zu töten/zu ermorden/umzubringen; - er werde dafür sorgen, dass sie nie wieder ein ruhiges Leben haben werde; - er etwas machen werde, so dass sie nie wieder ihre Gesundheit zurückbekommen werde; was von D.________ ernst genommen wurde und sie in Angst und Schrecken versetzte.