8.6 Beweisergebnis der Kammer Insgesamt stellt die Kammer nach dem Gesagten klar auf die Ausführungen der Privatklägerin ab, welche ein lückenloses und stimmiges Gesamtbild ergeben und in allen Punkten mit den objektiven Beweismitteln im Einklang stehen. Der angeklagte Sachverhalt ist somit erstellt. Ebenfalls erstellt erachtet die Kammer, dass die Privatklägerin den ärztlich bescheinigten Nasenbeinbruch ebenfalls durch die Hand des Beschuldigten in jener Nacht erlitten hat.