dem Beschuldigten komplett ausliefern müssen, was erwiesenermassen nicht in ihrem Sinn war (pag. 212 Z. 1285 f.). Diverses Nicht einfach unberücksichtigt bleiben kann schliesslich der Umstand, dass der Beschuldigte bereits bei der Ablieferung seiner Ehefrau im Notfall des Krankenhauses in der Tatnacht im Warteraum gegenüber der Polizei die Frage, was mit seiner Frau geschehen sei, mit «Ich habe Frau geschlagen» beantwortete (pag. 89). Der Beschuldigte relativierte diese Aussage später und versuchte, ihr einen anderen Kontext zu geben.