Es ist geradezu undenkbar, dass sie sich als Mutter zweier Kinder derart schrecklich selbst zugerichtet hätte, nur um ihren Mann «loszuwerden». Zudem ist es offenbar bereits aus medizinischer Sicht praktisch undenkbar, sich ein solches Gesamtverletzungsbild selber zuzufügen. Hinzu kommt, dass ein Rachefeldzug gegen den Beschuldigten – hätte die Privatklägerin denn tatsächlich einen solchen angestrebt – wesentlich einfacher und vor allem komplett gewaltfrei ohne eigene körperliche Nachteile hätte inszeniert werden können.