Tatortnähe tatsächlich gefunden worden wäre, ist nicht nachvollziehbar, wie es durch den Fall der Türe mit welchem Teil dieser Türe zur Gesamtheit der Verletzungen der Privatklägerin hätte kommen sollen, insbesondere welches Türelement die massive Gesichtsverletzung hätte verursacht haben sollen. Es war keine Türe