Anfänglich schien die Argumentation des Beschuldigten auch noch auf eine unbekannte Dritttäterschaft hinauszulaufen. Mit seinen Zugeständnissen anlässlich der Berufungsverhandlung ist diese Variante nun vom Tisch. Sie wäre aber auch bereits vorher nicht ernsthaft in Frage gekommen, stand sie doch im offensichtlichen Konflikt mit seinen eigenen Angaben.