Schliesslich war mit dem Zuschlagen des Segments noch nicht fertig: Weil die Privatklägerin zum Schreien ansetzte, was der Beschuldigte verhindern wollte, schlug er wiederholt ihren Kopf gegen den Boden, während er rief «Du musst nicht mehr schreien, das ist der letzte Tag deines Lebens. Heute musst du einfach sterben. Du musst nicht mehr leben.» (pag. 191 Z. 146 ff.). Auch diese dynamische Bewegung des blutenden Kopfes dürfte ihren Teil zum blutverspritzten Wandbild beigetragen haben. Alternative Tathergänge? Anfänglich schien die Argumentation des Beschuldigten auch noch auf eine unbekannte Dritttäterschaft hinauszulaufen.