Das Bild der Blutlache und der Blutspritzer steht denn auch vollständig mit den von der Privatklägerin geschilderten Abläufen im Einklang. Sie machte geltend, sich auf der Matratze auf den Bauch gedreht zu haben, um ihr Gesicht vor dem geworfenen Hula-Hoop-Reifen und weiteren Einwirkungen zu schützen, nachdem der Reifen auf ihren Bauch geprallt und dadurch in seine Einzelteile zerfallen war. Daraufhin sei der Beschuldigte auf ihren Rücken gesessen und habe sie an den Haaren gerissen. Sodann habe er ihr mit dem Reifensegment ins Gesicht geschlagen.