23 Tatort Ebenfalls eine deutliche forensische Sprache spricht der restliche Tatort. Neben dem grossen Blutflecken auf der linken Kopfseite der ehelichen Matratze – der Seite der Privatklägerin – fanden sich auch Blutspritzer in Bodennähe an der dahinterliegenden Wand und am links neben der Matratze an der kopfseitigen Wand stehenden Koffer (pag. 91; pag. 123, 124, 125 und 126), welche darauf hindeuten, dass das Opfer in liegender Position war. Das Bild der Blutlache und der Blutspritzer steht denn auch vollständig mit den von der Privatklägerin geschilderten Abläufen im Einklang.