Ein einfaches auf dem Boden Liegen oder in der Hand halten des Gegenstandes und dann das Führen des Kopfes der Person dagegen, wäre nicht nachvollziehbar, rechtsmedizinisch ein solches Verletzungsbild zu verursachen. Die Hauteinblutungen am Hals rechtsseitig könnten beispielsweise durch ein Würgen entstanden sein. Die Verletzungen an den Fingern könnten als passive Abwehrverletzungen interpretiert werden. Das Gesamtbild der Verletzungen sei rechtsmedizinisch nicht nachvollziehbar durch Selbstverletzung zu erklären. Aus diesen Einschätzungen des Experten ergeben sich drei massgebliche Erkenntnisse: