Aus dem Gutachten kann geschlossen werden, dass das geltend gemachte Tatwerkzeug, das Reifensegment, für die Verletzungen in Frage kommt und gestützt auf die Verletzungen am Kopf der Privatklägerin davon ausgegangen werden kann, dass es ebenso gut zu potentiell lebensgefährlichen Verletzungen hätte kommen können, wie insbesondere Hirnblutungen. Aussagen des Experten Dr. F.________, Facharzt für Rechtsmedizin Der Mitverfasser des rechtsmedizinischen Gutachtens, Dr. F.________, wurde anlässlich der Berufungsverhandlung vom 28. August 2024 ergänzend einvernommen (pag. 937 ff.).