Die Hauteinblutungen am Hals rechtsseitig könnten auch durch ein Würgen entstanden sein. Aus den bekannten klinischen Informationen hätten sich keine Anhaltspunkte für eine akute Lebensgefahr ergeben. Bei Gewalteinwirkungen gegen den Kopf könne es zu potentiell lebensbedrohlichen Verletzungen, wie etwa Blutungen im Schädelinneren, kommen. Ebenso könne es bei derart offenen Hautverletzungen im Gesicht ohne antibiotische Therapie zu potentiell lebensbedrohlichen Infektionen kommen (pag. 154 f.).